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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten

Facility Management: Flächenmanagement » Strategie » Mitbestimmung » BV Mobiles Arbeiten

Gesamtbetriebsvereinbarung

Gesamtbetriebsvereinbarung

„Mobiles Arbeiten & Modernes Workspace-/Flächenmanagement“

(Erweiterte Fassung)

Zwischen der Unternehmensleitung (Arbeitgeber)

und dem Gesamtbetriebsrat (Betriebsrat)

(Ort, Datum)

Präambel des Interessenausgleichs

Ziele

  • Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt das Mobile Arbeiten (Home-Office, hybrides Arbeiten) und ein umfassendes Flächen- und Workspace-Management, um moderne, flexible und bedarfsgerechte Arbeitsumgebungen zu schaffen.

  • Es wird eine Work-Life-Integration angestrebt, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert und zugleich den betrieblichen Interessen (Effizienz, Innovation, Sicherheit) Rechnung trägt.

Neben den bekannten Bausteinen (Desk-Sharing, Remote Work) berücksichtigt diese Fassung:

  • Internationale Remote-Work-Optionen (sofern erlaubt),

  • Gesundheit und mentale Aspekte (Work-Life-Integration, Mental Health),

  • Vertiefter Service Desk / FM-Software-Einsatz,

  • Erweiterte Beteiligung und Change-Prozesse (Workshops, Pilotprojekte),

  • Optionen zu Biometrie (nur bei gesonderter Zustimmung/Betriebsvereinbarung),

  • Generationen-Management und Inklusionsförderung in Raumkonzepten.

Rechtsgrundlagen

  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. BetrVG, Arbeitsschutz- und Arbeitszeitregelungen), vorhandene Tarifverträge und DSGVO/BDSG-Standards.

Räumlicher Geltungsbereich

  • Die BV erstreckt sich auf sämtliche Standorte und Firmengebäude der [Unternehmensname]. Auch angemietete Flächen, in denen das Unternehmen das Flächenmanagement verantwortet, sind erfasst.

Persönlicher Geltungsbereich

  • Alle Mitarbeitenden i. S. v. § 5 BetrVG, ausgenommen leitende Angestellte.

  • Bei Misch- oder Untermietnutzung (Gewerbemietvertrag mit Dritten) können abweichende Regelungen gelten, für die diese BV sinngemäß Anwendung findet.

Freiwilligkeit und Mitbestimmung

  • Kein Zwang zu mobilem Arbeiten. Jeder Mitarbeitende kann – sofern die Tätigkeit es erlaubt – am mobilen Arbeiten teilnehmen.

  • Die genauen Modalitäten sind in einer individuellen Vereinbarung festzuhalten.

Internationale Remote Work

  • Arbeiten im Ausland ist nur möglich, wenn

  • die Personalabteilung eine sozialversicherungs- und steuerrechtliche Prüfung durchführt und zustimmt,

  • ein zeitliches Maximallimit (z. B. 30 Tage/Jahr) nicht überschritten wird,

  • keine Sicherheitseinwände (z. B. Datensicherheit in Drittstaaten) bestehen.

Work-Life-Integration

  • Die Lage der Arbeitszeit orientiert sich weiterhin an betrieblichen Kernzeiten und vereinbarten Teamregeln.

  • Ein Right to Disconnect (kein Zwang zur Erreichbarkeit außerhalb vereinbarter Arbeitszeiten) wird ausdrücklich bestätigt.

Mentale Gesundheit und sozialer Austausch

  • Vorgesetzte achten gemeinsam mit den Mitarbeitenden darauf, dass durch mobile Arbeit psychische Belastungen (Isolation, Dauerdruck) vermieden werden.

  • Regelmäßige Präsenzmeetings und Teamtage fördern den Teambuilding- und Innovationsaustausch.

Masterplan / Flächenorganisation

  • Das Unternehmen entwickelt einen Masterplan, in dem u. a.

  • Zonierungen (Projektzonen, Ruhebereiche, Kreativ- und Innovationsflächen),

  • Flächenstandards (Ergonomie, Belichtung, Raumklima),

  • Widmung (Regelbüros vs. Multifunktionsflächen) definiert werden.

Service Desk und FM-Software

  • Ein Service Desk (Workspace Manager / FM-Software) koordiniert die Belegungsoptimierung (z. B. Buchungen von Meetingräumen, Lockers, Parkplätzen).

  • Meldungen (Störungen, Reinigungsbedarf, sicherheitsrelevante Probleme) erfolgen digital via Meldesystem.

Vertiefte Services

  • Im Service Desk können weitere Managed Services angeboten werden, z. B.

  • Kurier- und Postservices,

  • Betreuungsservices (Kooperation mit Kitas?),

  • Paketstation oder Fahrradservice.

Veranstaltungen / Besprechungsräume

  • Besprechungsräume und Veranstaltungsflächen werden über ein Workplace Management System gebucht. Größere Events (Konferenzen, externe Workshops) bedürfen einer separaten Freigabe (z. B. in Absprache mit dem Feelgood-Manager und dem Betriebsrat, falls betrieblich relevant).

Erweiterte Beteiligung

  • Bei großen Umbau- oder Modernisierungsprojekten (z. B. Einführung neuer Raumkonzepte, Raum-in-Raum-Systeme) findet eine Mitarbeiterbeteiligung (Workshops, Pilotbereiche) statt. Dies ermöglicht Feedback und steigert Akzeptanz.

Pilotphasen

  • Neue Maßnahmen (z. B. Sensortechnik für Belegungsanalyse, KI-gesteuerte Raum- und Deskvergabe) werden zunächst in Pilotbereichen getestet. Die Ergebnisse werden mit dem Betriebsrat und den betroffenen Teams ausgewertet.

Agiles Arbeiten

  • Das Raumkonzept unterstützt agile Methoden (Scrum, Kanban). Projektteams können zeitweise Innovations-Werkstätten oder flexible Projektflächen nutzen.

  • Umgekehrt sollen Routine- oder Einzelaufgaben in ruhigen, ungestörten Bereichen stattfinden können (Quiet Zones).

Biometrische Verfahren

  • Falls biometrische Verfahren (Finger-/Gesichtserkennung) für Zutritts- oder Buchungssysteme eingesetzt werden sollen, ist hierfür eine gesonderte Betriebsvereinbarung erforderlich.

  • Biometrie ist freiwillig; alternative Authentifizierung (Karte, PIN) muss angeboten werden.

  • Die Speicherung biometrischer Rohdaten ist unzulässig; nur verschlüsselte Templates dürfen verwendet werden.

Mentale Gesundheit

  • Der Arbeitgeber bietet Präventionsangebote (z. B. Stressmanagement, psychologische Beratung) auch für mobile Beschäftigte an. Bei auffälliger psychischer Belastung kann man sich an betriebliches Gesundheitsmanagement wenden.

Generationen-Management

  • Bei der Gestaltung von Flächen, Arbeitszeit und Mobilanteilen wird auf die Bedürfnisse verschiedener Generationen geachtet (z. B. seniorfreundliche Ergonomie, hybride Meetings mit einfacher Technik).

  • Ältere Mitarbeitende oder Beschäftigte mit besonderen Bedürfnissen können individuelle Lösungen (z. B. dauerhaft stationärer Arbeitsplatz) vereinbaren.

Inklusion

  • Barrierefreiheit (Aufzüge, Rampen, Türen, WC) ist fester Bestandteil des Flächenkonzepts. Angepasste Beleuchtung, akustische Signale, Induktionsschleifen (für Hörgeräte) werden schrittweise realisiert.

Zweckbindung

  • Erhobene Daten (z. B. Raum-Buchungsdaten, Desk-Nutzungszeiten) dienen nur dem Raum-/Arbeitsplatzmanagement, nicht der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.

Logging

  • Eine personenbezogene Dauerüberwachung (wie Logging der Laptop-Zeiten oder VPN-Sessions) ist unzulässig. Nur bei konkretem Missbrauchsverdacht (z. B. unbefugte Fremdnutzung) kann auf Logs zurückgegriffen werden, in Abstimmung mit Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten.

WLAN- und Netzsicherheit

  • Mitarbeitende müssen sichere Verbindungen (VPN, verschlüsselte WLANs) nutzen. Im Coworking oder externen Standort sind besondere Sicherheitsregeln (Bildschirmschutz, Passwörter) einzuhalten.

Gemeinsame Kommission

  • Bei Unstimmigkeiten über Flächenzuteilung, Schicht-Desk-Sharing, Missbrauch von Biometrie oder Remote-Work-Regeln kann eine paritätische Kommission (Arbeitgeber + Betriebsrat + ggf. Feelgood-Manager) angerufen werden.

Einigungsstelle

  • Können sich die Parteien nicht einigen, bleibt die Anrufung der Einigungsstelle nach BetrVG unberührt.

Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

  • Diese Gesamtbetriebsvereinbarung tritt am (Datum) in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, ohne Nachwirkung.

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die restlichen gültig. Die Parteien verpflichten sich, eine möglichst zwecknahe Ersatzregelung zu verhandeln.

  • Gesetzliche oder tarifliche Änderungen haben Vorrang und können eine Anpassung dieser BV erforderlich machen.

Ort, Datum

Ort, Datum

| (Unternehmensleitung / Geschäftsführung) | (Gesamtbetriebsrat / Betriebsratsvorsitzender)* |

(Ggf. weitere Unterschriften: Personalabteilung, Datenschutzbeauftragter, etc.)*

Wichtiger Hinweis

Dieser Text ist ein Muster und muss auf die betrieblichen, gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen zugeschnitten und juristisch geprüft werden.