Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten
Facility Management: Flächenmanagement » Strategie » Mitbestimmung » BV Mobiles Arbeiten
Präambel des Interessenausgleichs
- Präambel
- Geltungsbereich
- Mobiles Arbeiten
- Flächenmanagement
- Change-Management
- Biometrie
- Generationen-Management
- IT-Sicherheit
- Schlichtungsverfahren
- Inkrafttreten
- Ort, Datum
- Hinweis
Ziele
Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt das Mobile Arbeiten (Home-Office, hybrides Arbeiten) und ein umfassendes Flächen- und Workspace-Management, um moderne, flexible und bedarfsgerechte Arbeitsumgebungen zu schaffen.
Es wird eine Work-Life-Integration angestrebt, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert und zugleich den betrieblichen Interessen (Effizienz, Innovation, Sicherheit) Rechnung trägt.
Neben den bekannten Bausteinen (Desk-Sharing, Remote Work) berücksichtigt diese Fassung:
Internationale Remote-Work-Optionen (sofern erlaubt),
Gesundheit und mentale Aspekte (Work-Life-Integration, Mental Health),
Vertiefter Service Desk / FM-Software-Einsatz,
Erweiterte Beteiligung und Change-Prozesse (Workshops, Pilotprojekte),
Optionen zu Biometrie (nur bei gesonderter Zustimmung/Betriebsvereinbarung),
Generationen-Management und Inklusionsförderung in Raumkonzepten.
Freiwilligkeit und Mitbestimmung
Kein Zwang zu mobilem Arbeiten. Jeder Mitarbeitende kann – sofern die Tätigkeit es erlaubt – am mobilen Arbeiten teilnehmen.
Die genauen Modalitäten sind in einer individuellen Vereinbarung festzuhalten.
Internationale Remote Work
Arbeiten im Ausland ist nur möglich, wenn
die Personalabteilung eine sozialversicherungs- und steuerrechtliche Prüfung durchführt und zustimmt,
ein zeitliches Maximallimit (z. B. 30 Tage/Jahr) nicht überschritten wird,
keine Sicherheitseinwände (z. B. Datensicherheit in Drittstaaten) bestehen.
Masterplan / Flächenorganisation
Das Unternehmen entwickelt einen Masterplan, in dem u. a.
Zonierungen (Projektzonen, Ruhebereiche, Kreativ- und Innovationsflächen),
Flächenstandards (Ergonomie, Belichtung, Raumklima),
Widmung (Regelbüros vs. Multifunktionsflächen) definiert werden.
Service Desk und FM-Software
Ein Service Desk (Workspace Manager / FM-Software) koordiniert die Belegungsoptimierung (z. B. Buchungen von Meetingräumen, Lockers, Parkplätzen).
Meldungen (Störungen, Reinigungsbedarf, sicherheitsrelevante Probleme) erfolgen digital via Meldesystem.
Vertiefte Services
Im Service Desk können weitere Managed Services angeboten werden, z. B.
Kurier- und Postservices,
Betreuungsservices (Kooperation mit Kitas?),
Paketstation oder Fahrradservice.
Veranstaltungen / Besprechungsräume
Besprechungsräume und Veranstaltungsflächen werden über ein Workplace Management System gebucht. Größere Events (Konferenzen, externe Workshops) bedürfen einer separaten Freigabe (z. B. in Absprache mit dem Feelgood-Manager und dem Betriebsrat, falls betrieblich relevant).
Erweiterte Beteiligung
Bei großen Umbau- oder Modernisierungsprojekten (z. B. Einführung neuer Raumkonzepte, Raum-in-Raum-Systeme) findet eine Mitarbeiterbeteiligung (Workshops, Pilotbereiche) statt. Dies ermöglicht Feedback und steigert Akzeptanz.
Biometrische Verfahren
Falls biometrische Verfahren (Finger-/Gesichtserkennung) für Zutritts- oder Buchungssysteme eingesetzt werden sollen, ist hierfür eine gesonderte Betriebsvereinbarung erforderlich.
Biometrie ist freiwillig; alternative Authentifizierung (Karte, PIN) muss angeboten werden.
Die Speicherung biometrischer Rohdaten ist unzulässig; nur verschlüsselte Templates dürfen verwendet werden.
Mentale Gesundheit
Der Arbeitgeber bietet Präventionsangebote (z. B. Stressmanagement, psychologische Beratung) auch für mobile Beschäftigte an. Bei auffälliger psychischer Belastung kann man sich an betriebliches Gesundheitsmanagement wenden.
Generationen-Management
Bei der Gestaltung von Flächen, Arbeitszeit und Mobilanteilen wird auf die Bedürfnisse verschiedener Generationen geachtet (z. B. seniorfreundliche Ergonomie, hybride Meetings mit einfacher Technik).
Ältere Mitarbeitende oder Beschäftigte mit besonderen Bedürfnissen können individuelle Lösungen (z. B. dauerhaft stationärer Arbeitsplatz) vereinbaren.
Zweckbindung
Erhobene Daten (z. B. Raum-Buchungsdaten, Desk-Nutzungszeiten) dienen nur dem Raum-/Arbeitsplatzmanagement, nicht der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung
Diese Gesamtbetriebsvereinbarung tritt am (Datum) in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, ohne Nachwirkung.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die restlichen gültig. Die Parteien verpflichten sich, eine möglichst zwecknahe Ersatzregelung zu verhandeln.
Gesetzliche oder tarifliche Änderungen haben Vorrang und können eine Anpassung dieser BV erforderlich machen.