Betriebsvereinbarung Desksharing
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Präambel des Interessenausgleichs
- Präambel
- Gegenstand
- Geltungsbereich
- Einführung
- Desksharing-Bereiche
- Arbeitsplatzausstattung
- Buchungssysteme
- Verhaltenskontrolle
- Mitarbeiterbeteiligung
- Erweiterte Aspekte
- Salvatorische
- Inkrafttreten
- Ort, Datum
- Anlagen (Beispiele)
- Hinweis
Präambel
Die Parteien haben durch eine vorangegangene Vereinbarung („Mobiles Arbeiten“) bereits ein System geschaffen, in dem Mitarbeitende teilweise oder überwiegend außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte arbeiten können.
Aufgrund dieser Mobilität werden für bestimmte Beschäftigte (Optionsmodell 2) keine festen, individuellen Arbeitsplätze mehr vorgehalten, sondern gemeinsam genutzte Arbeitsplätze (Desksharing).
Zusätzlich sollen agile Projektflächen und kommunikationsfördernde Zonen eingeführt werden, um den Austausch, die Kollaboration und das Innovationspotenzial im Unternehmen zu fördern.
Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, vereinbaren die Parteien einen regelmäßigen Austausch und eine potentielle Weiterentwicklung dieser BV, basierend auf den Erfahrungen der Beschäftigten, Führungskräfte und des Betriebsrats.
Desksharing
Unter „Desksharing“ wird verstanden, dass innerhalb eines definierten Bereichs (Abteilung, Segment, Querschnittsfunktion) weniger feste Arbeitsplätze vorhanden sind, als Mitarbeitende. Die Plätze werden im Wechsel genutzt, insbesondere durch jene, die überwiegend mobil arbeiten.
Agile Projektflächen
Ergänzend zu klassischen Schreibtischen werden agile Projektflächen (z. B. Kreativräume, „Park“, „Denkfabrik“, „Werkstatt“) eingerichtet, um temporäre Projekt- und Teamarbeit zu ermöglichen. Diese Flächen stehen grundsätzlich allen Mitarbeitenden zur Verfügung, sofern keine andere Vorrangregelung definiert ist.
Räumlicher Umfang
Diese BV erstreckt sich auf die Standorte des Unternehmens, in denen Desksharing-, Projektflächen- und flexible Arbeitsplatzkonzepte eingeführt werden.
Einhaltung arbeits-/gesundheitsschutzrechtlicher Vorgaben
Alle einschlägigen Vorschriften (Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten) sind bei der Planung und Umsetzung einzuhalten.
Vielfalt und Kommunikation
Die flexiblen Arbeitsumgebungen sollen sowohl konzentriertes Einzelarbeiten als auch kollaboratives Teamwork unterstützen. Es ist ein ausreichendes Angebot an Rückzugs- und Sozialflächen (Kaffeeküchen, Lounge, „Park“) bereitzustellen.
ESG-/Klimaschutzaspekte (NEU)
Wo möglich, werden umweltfreundliche bzw. nachhaltige Materialien, Beleuchtung und Heiz-/Kühlkonzepte eingesetzt (z. B. CO₂-Sensoren, LED, Schallabsorber aus recycelten Stoffen).
Erweiterte Ausstattung (NEU)
In den Projektflächen können zusätzliche Tools (Whiteboards, mobile Trennwände, Collaboration-Screens) integriert sein. Bei Einsatz von Smarten Desk-Lösungen (z. B. automatisierte Tische mit Memory-Funktion) ist eine separate Mitbestimmung erforderlich, insbesondere wenn biometrische oder personalisierte Steuerungen eingesetzt werden.
Bereichsdefinition
Die Festlegung von Desksharing-Bereichen erfolgt in Abstimmung zwischen Facility Management (FM), den zuständigen Führungskräften und dem Betriebsrat.
Mitarbeiterzahl vs. Arbeitsplätze
Die Anzahl der Desksharing-Plätze richtet sich nach der Zahl der Mitarbeitenden im Optionsmodell 2 (überwiegend mobil). Es gilt eine Quotenregelung (z. B. 25 %–50 %), sowie die Schaffung zusätzlicher agiler Flächen, um bei gleichzeitiger Anwesenheit bis zu 80 % der Gesamtmitarbeiterzahl aufzunehmen.
Standardisierung
Höhenverstellbarer Schreibtisch (mind. 80×180 cm, H: 68–135 cm),
Monitor(e), Dockingstation (universal),
ggf. Arbeitsplatzleuchte.
Mitarbeitende bringen persönliche Ausrüstungen (Laptop, Tastatur, Maus) selbst mit.
Ergonomie und Inklusion
Schwerbehinderte oder besonders bedürftige Mitarbeitende erhalten ggf. feste bzw. speziell ausgestattete Arbeitsplätze (z. B. barrierefreier Zugang, besondere Sitzmöbel). Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist einzubinden.
Stauraum
Jene, die keinen festen Platz haben, erhalten abschließbare Fächer/Rollcontainer für persönliche Gegenstände. Gemeinsame Ablagen/Schränke stehen für Teamunterlagen bereit.
Ordnungs- und Nutzungsverhalten
Beschäftigte dürfen die Desksharing-Plätze im Rahmen der betrieblichen Arbeitszeiten frei nutzen, solange keine Vorbelegungen bestehen. Bei Konflikten regeln Abteilungslösungen die Prioritäten.
Buchungssystem
Der Arbeitgeber kann ein digitales Buchungstool (App, Web, Terminal) einführen, um Arbeitsplätze oder Projekträume zu reservieren. Diese Einführung ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Das System darf keine verdeckte Leistungskontrolle ermöglichen. Nur minimale personengebundene Daten (Name, Abteilung, Zeitraum) werden gespeichert.
Zweckbindung
Alle Erfassungsdaten (Buchungen, Belegungspläne) dienen ausschließlich der Raum- und Arbeitsplatzorganisation.
Keine Verhaltensanalyse
Auswertungen zu individuellen Buchungsgewohnheiten, Präsenzmustern oder Nutzungszeiten sind unzulässig, sofern sie einen Charakter einer Verhaltenskontrolle annehmen. Eine statistische, anonymisierte Auswertung (z. B. Nutzungsquoten) ist nur zulässig, wenn sie keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulässt.
Pilotcharakter
Die Einführung erfolgt pilotweise. Einmalig (z. B. 4–6 Monate nach Start) oder regelmäßig finden Mitarbeiterbefragungen statt, um Zufriedenheit, Probleme und Verbesserungsvorschläge zu ermitteln. Diese Befragungen sind anonym und freiwillig.
Biometrische oder KI-basierte Tools
Sollen biometrische (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder KI-gestützte Verfahren (z. B. Predictive-Desk-Usage-Analytics) eingesetzt werden, ist eine gesonderte Betriebsvereinbarung bzw. Änderungsvereinbarung mit dem Betriebsrat abzuschließen. Diese muss Datenschutz und Verhaltenskontrolle explizit regeln.
Wirksamwerden
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft oder ab dem vereinbarten Starttermin des Desksharing-Piloten.
Anlagen (Beispiele)
Anlage 1: Muster-Planung und Gestaltungsrahmen
Anlage 2: Ergonomie- und Technikausstattung (Standardarbeitsplätze, Monitorgrößen, etc.)
Anlage 3: Buchungssystem-Beschreibung (sofern bereits ausgewählt; ansonst separate BV)
Anlage 4: Kontaktdaten Facility Management, betriebliches Projektteam Desksharing
Anlage 5: Muster-Fragebogen für Evaluierung