Das Flächenmanagement ist ein dynamischer Bereich des Facility Managements, der erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen hat. Es zielt darauf ab, die Flächeneffizienz zu maximieren, Kosten zu senken und die Arbeitsumgebung für Mitarbeitende zu verbessern. Da Veränderungen im Flächenmanagement direkt die Arbeitsbedingungen und die Organisation des Arbeitsalltags betreffen, ist die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein zentraler Bestandteil, um Transparenz und Akzeptanz bei den betroffenen Mitarbeitenden zu schaffen. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG ist unverzichtbar, um Maßnahmen sozialverträglich und rechtskonform zu gestalten. Klare Betriebsvereinbarungen, regelmäßige Evaluierungen und die Einbindung der Belegschaft schaffen die Grundlage für ein Flächenmanagement, das sowohl die betrieblichen Ziele als auch die Interessen der Mitarbeitenden berücksichtigt.
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung im Betrieb, insbesondere bei der Zuweisung und Nutzung von Arbeitsplätzen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, wie der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen.
§ 90 BetrVG: Anhörungsrecht des Betriebsrats bei baulichen Veränderungen, die sich auf die Nutzung von Flächen auswirken.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung sicherer und ergonomischer Arbeitsplätze.
Mitbestimmungsrelevante Themen
Arbeitsorganisation: Veränderungen in der Raumaufteilung oder Arbeitsplatzgestaltung können die Arbeitsweise und -zufriedenheit der Mitarbeitenden erheblich beeinflussen.
Gesundheitsschutz: Optimierte Flächennutzung muss den gesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeitenden gerecht werden.
Partizipation: Einbindung des Betriebsrats und der Mitarbeitenden ist essenziell, um Widerstände gegen Veränderungen zu minimieren und Akzeptanz zu fördern.
Einführung neuer Arbeitsplatzkonzepte
Beispiele: Open-Space-Büros, Desk-Sharing oder hybride Arbeitsplatzmodelle.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Planung und Umsetzung solcher Konzepte, insbesondere im Hinblick auf ergonomische Standards, Lärmschutz und Privatsphäre.
Praxisbeispiel: Bei der Einführung eines Open-Space-Konzepts setzt der Betriebsrat Ruhezonen und zusätzliche Schallschutzmaßnahmen durch.
Umbauten und bauliche Änderungen
Bauliche Anpassungen: Neubau, Umzug oder Umbau von Büroflächen.
Mitbestimmung: Gemäß § 90 BetrVG hat der Betriebsrat ein Anhörungsrecht bei allen baulichen Maßnahmen, die Arbeitsplätze oder Flächen betreffen.
Praxisbeispiel: Bei der Einrichtung neuer Büroräume fordert der Betriebsrat höhenverstellbare Schreibtische und ausreichend natürliche Beleuchtung.
Digitalisierung im Flächenmanagement
Technologien: Einführung von CAFM-Systemen (Computer-Aided Facility Management) oder Arbeitsplatzbuchungssystemen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, wenn Systeme potenziell zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle genutzt werden könnten.
Praxisbeispiel: Einführung eines digitalen Buchungssystems für Arbeitsplätze. Der Betriebsrat stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Arbeitsplatzgestaltung
Ergonomie: Optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, einschließlich Schreibtische, Stühle, Beleuchtung und Raumklima.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat sorgt für die Einhaltung ergonomischer Standards gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass alle Arbeitsplätze mit höhenverstellbaren Schreibtischen ausgestattet werden.
Nachhaltigkeit und Ressourcenmanagement
Energieeffiziente Gestaltung: Integration nachhaltiger Maßnahmen wie LED-Beleuchtung oder energieeffiziente Heiz- und Kühlsysteme.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat wirkt darauf hin, dass nachhaltige Maßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Nachhaltigkeitsaspekte bei der Flächenplanung priorisiert werden, ohne die Arbeitsplatzqualität zu beeinträchtigen.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Raumnutzung und Arbeitsplatzgestaltung: Vorgaben zur Zuweisung und Nutzung von Arbeitsplätzen.
Standards für ergonomische und gesundheitsfördernde Gestaltung.
Technologieeinsatz:Klare Regeln zur Nutzung digitaler Systeme zur Flächenverwaltung.
Datenschutzrichtlinien zur Verhinderung von Überwachungszwecken
Arbeitsorganisation: Regelungen zur Einführung flexibler Arbeitsplätze, wie Desk-Sharing oder hybride Modelle.
Schulungen: Verpflichtung zu Schulungen für Mitarbeitende bei der Einführung neuer Arbeitsplatzkonzepte oder Technologien.
Evaluation und Anpassung: Regelmäßige Überprüfung der Flächennutzung und Anpassung an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen und Akzeptanz.
Effizienz: Optimierung der Flächennutzung unter Berücksichtigung der Mitarbeitendeninteressen.