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Flächenmanagement: Gefährdungsbeurteilung

Facility Management: Flächenmanagement » Strategie » Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Flächenmanagement“

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Flächenmanagement“

Unter Flächenmanagement versteht man die Planung, Verwaltung und Optimierung von vorhandenen Räumlichkeiten und Grundstücken in einem Unternehmen oder einer Organisation. Dabei geht es darum, Flächenbedarf zu ermitteln, Nutzungskonzepte (z. B. für Büros, Produktions- oder Lagerflächen) zu entwickeln und die Raumaufteilung an betriebliche Erfordernisse anzupassen. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob und warum beim Flächenmanagement eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erforderlich ist – insbesondere, wenn Veränderungen an Arbeitsplätzen oder Arbeitsräumen vorgenommen werden. Eine Gefährdungsbeurteilung für Flächenmanagement ist notwendig, sobald Arbeitsplätze oder -flächen im Unternehmen verändert, neu eingerichtet oder neu genutzt werden. § 5 ArbSchG, § 3 ArbStättV und diverse Technische Regeln (ASR) machen klar, dass jede Änderung am Arbeitsplatzlayout arbeitsschutzrechtlich beurteilt werden muss. Typische Gefahren und Risiken sind Umbauarbeiten, Stolperfallen, ungeeignete Beleuchtung, mangelnder Brandschutz, unzureichende Ergonomie, erhöhte Lärmbelastung, psychische Belastungen (z. B. Open-Space). Durch eine sorgfältige GBU lassen sich Unfälle und Fehlplanungen im Flächenmanagement vermeiden. Gleichzeitig steigert man die Zufriedenheit und Produktivität der Beschäftigten, indem man ihren Arbeitsplatz funktional, sicher und ergonomisch gestaltet.

„Flächenmanagement“ bedeutet nicht nur ein reines Umräumen oder Planen von Büros und Betriebsflächen. Sobald es Änderungen an Arbeitsplätzen, Wegen, Brandschutzeinrichtungen oder Raumnutzungen gibt, sind aus Arbeitsschutzsicht eine Gefährdungsbeurteilung und darauf basierende Schutzmaßnahmen unverzichtbar. Gemäß ArbSchG und ArbStättV müssen potenzielle Risiken (Absturz, Stolpern, schlechte Beleuchtung, Lärm, mangelnde Fluchtwege etc.) erkannt und beseitigt werden. Eine gut dokumentierte und sorgfältig durchgeführte GBU erhöht zugleich die Sicherheit, Gesundheit und Zufriedenheit im Unternehmen und trägt zu einem durchdachten, nachhaltigen Flächenkonzept bei.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • § 5 ArbSchG: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, sofern die Arbeitsplätze und -bedingungen geändert, neu gestaltet oder wesentlich umorganisiert werden.

  • Flächenmanagement beinhaltet oft Umzüge, Umbauten, Raumzusammenlegungen oder Neueinrichtungen, die Arbeitsplätze und Wege direkt beeinflussen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • § 3 ArbStättV (Gefährdungsbeurteilung): Arbeitgeber müssen vor der Einrichtung oder Veränderung von Arbeitsstätten ermitteln, welche Gefährdungen durch die räumliche Gestaltung, das Raumklima, Fluchtwege, Beleuchtung usw. entstehen können.

  • Auch Anforderungen an Mindestabmessungen, Beleuchtung, Luftqualität und Brandschutz sind im Anhang der ArbStättV beschrieben und müssen bei der Planung berücksichtigt werden.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Grundsatz, dass alle potenziellen Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen – dies gilt ebenso für Umbau-, Umzugs- oder Flächenoptimierungsprojekte.

  • Branchenspezifische DGUV-Regeln können weitere Anforderungen definieren (z. B. Lagerbereiche, Verkehrswege in Produktionshallen).

Weitere rechtliche Grundlagen

  • Baurecht (Landesbauordnungen, Brandschutzbestimmungen): Je nach Ausmaß der baulichen Veränderungen können Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepte erforderlich sein.

  • Datenschutz (wenn es um Raumplanung für sensible Bereiche) ist zwar kein unmittelbarer Arbeitsschutzaspekt, aber organisatorisch eng verzahnt.

Fazit

Sobald Flächenmanagement Maßnahmen einleitet, die Arbeitsplätze, Arbeitswege oder Sicherheitsaspekte verändern, muss dies in einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Veränderung von Arbeitsplätzen

  • Neuaufteilung von Büroflächen (z. B. Open-Space-Konzepte, Desksharing, Mehrpersonenbüros) oder Erweiterung von Produktions- und Lagerflächen führt zu geänderten Bewegungs- und Verkehrswegen, Lärmbedingungen, Raumklima usw.

  • Bei jedem Umbau können sich neue Gefährdungen (z. B. Stolperstellen, ungeeignete Beleuchtung, mangelnde Fluchtwege) ergeben.

Umbauten und Umzüge

  • Bauliche Arbeiten (Wände einziehen, Treppen umbauen, Zwischendecken entfernen) bergen Risiken für Beschäftigte und Fremdfirmen (Staub, Absturz, elektrischer Strom).

  • Während eines Umzugs innerhalb des Betriebs (z. B. in neue Büros oder Hallen) können Heben und Tragen schwerer Lasten, provisorische Lagerung von Möbeln und Kabelsalat Gefährdungen verursachen.

Arbeitsorganisation und Ergonomie

  • Neue Nutzungskonzepte (z. B. Activity-Based-Working, Desksharing) können zu psychischen Belastungen (fehlende Rückzugsmöglichkeiten, Lärmbelastung, ständige Umgewöhnung) führen.

  • Ein geändertes Layout kann die Ergonomie beeinflussen (z. B. falsche Bildschirmposition, fehlendes Tageslicht) und zu Gesundheitsbeschwerden führen.

Flucht- und Rettungswege

  • Werden Räume neu aufgeteilt, können Rettungswege, Brandschutztüren und Notausgänge blockiert, verlängert oder unzureichend beschildert sein.

  • Brand- und Räumungskonzepte müssen an das neue Raumlayout angepasst werden.

Wirtschaftliche und sicherheitstechnische Bedeutung

  • Ein gut geplantes Flächenmanagement kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Arbeitssicherheit erhöhen (z. B. kürzere Wege, bessere Beleuchtung).

  • Umgekehrt kann schlecht durchdachte Flächennutzung das Unfallrisiko und die Krankenquote steigern.

Bauliche und technische Veränderungen

  • Abbruch- und Umbauarbeiten: Staub, Lärm, Absturzgefahren (ungesicherte Deckenöffnungen), herabfallende Teile.

  • Neue Installationen (Elektrik, Netzwerk, Klimaanlagen): Stromschlag, Brandrisiko.

Arbeitsplatz- und Wegegestaltung

  • Stolper- und Rutschgefahren durch provisorische Kabelverlegung, unebene Böden, nicht normgerechte Beleuchtung oder fehlende Markierung von Verkehrswegen.

  • Zu enge Gänge oder mangelnder Mindestabstand zwischen Arbeitsplätzen.

Ergonomie

  • Ungünstige Möblierung (Sitz-/Steharbeitsplätze), falsche Anordnung von Bildschirmen und Arbeitsmitteln.

  • Unzureichende Berücksichtigung der Körpermaße und Tätigkeitsprofile (z. B. Freiflächen für Rollstuhlfahrer oder gehbehinderte Personen).

Lärmbelastung und Akustik

  • In offenen Bürolandschaften (Open Space) entstehen höherer Lärmpegel, Hall, Verständigungsschwierigkeiten.

  • Unzureichende Akustikdämpfung (Trennwände, Schallschutzdecken) führt zu Stress.

Raumklima und Luftqualität

  • Verlegung oder Reduktion von Lüftungs- und Klimaanlagen kann zu schlechter Luft, Hitze, Zugluft oder Schimmelbildung führen.

  • Erhöhte CO₂-Konzentration bei dichterer Belegung von Räumen.

Brandschutz

  • Neue Raumaufteilung kann Brandschutzkonzepte aushebeln (z. B. Wegfall von Rauchschutztüren, geänderte Fluchtwege, unzureichende Löschmittelverteilung).

DIN EN ISO 41000-Reihe (Facility Management)

  • Grundsätzliche Vorgaben zum Aufbau und Betrieb eines professionellen Facility- und Flächenmanagements.

  • Keine direkten Arbeitsschutzanforderungen, jedoch unterstützt die Norm ein strukturiertes Vorgehen bei Flächenplanung.

DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten)

  • Relevanz bei geänderten Arbeitsplatzlayouts: Mindestbeleuchtungsstärken, Entblendung, Tageslichtnutzung.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“: Mindestabstände, Verkehrsflächenbreite.

  • ASR A3.4 „Beleuchtung“: Anforderungen an natürliches und künstliches Licht.

  • ASR A3.6 „Lüftung“, ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ etc.

DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)

  • Falls im Rahmen des Flächenmanagements elektrotechnische Änderungen oder Verlegungen erfolgen (Strom, Datennetze, Beleuchtung).

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS

  • Bei Aufstellung oder Änderung von Anlagen (z. B. Aufzüge, Druckluftstationen) sind die Anforderungen zu beachten.

Ermittlung der geplanten Maßnahmen im Flächenmanagement

  • Umbaumaßnahmen, Raumneuordnung, Möblierung, technische Installationen (Klimaanlagen, Beleuchtung).

  • Erstellung eines Raumnutzungskonzepts mit Beteiligung aller relevanten Akteure (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Betriebsrat).

Identifikation und Bewertung von Gefährdungen

  • In enger Anlehnung an die ArbStättV und relevante ASR.

  • Prüfen der Belüftung, Beleuchtung, Verkehrswege, ausreichender Raum für Flucht- und Rettungswege, Ergonomieanforderungen.

Ableitung von Schutzmaßnahmen

  • Technisch: Ausreichende Beleuchtung, Kennzeichnung von Wegen, Schallschutz, Brandschutz.

  • Organisatorisch: Bauliche Arbeiten nur nach Permit-to-work, klare Verantwortlichkeiten bei Umzügen (Transport, Lagerung), regelmäßige Unterweisungen.

  • Personell: Schulungen zum richtigen Umgang mit neuen Arbeitsplatzkonzepten (z. B. Desksharing), Unterweisungen über neue Fluchtwege und Notfallpläne.

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG schriftlich oder elektronisch festhalten: Risiken, geplante Maßnahmen, Zuständigkeiten, Zeitplan.

  • Stetige Aktualisierung, sobald sich Raumbelegungen oder Planungen ändern.

Überprüfung und Optimierung

  • Nach Inbetriebnahme oder Abschluss des Umzugs: Überprüfung, ob alle vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen greifen.

  • Beschäftigten-Feedback einholen (z. B. zu Akustik, Ergonomie) und ggf. nachjustieren.

Interdisziplinärer Ansatz

  • Flächenmanagement erfordert die Zusammenarbeit von Führungskräften, Facility Management, Arbeitsschutzexperten, Brandschutz, IT/Elektrik, Personalvertretung.

  • Je nach Umfang ist eine Projektgruppe sinnvoll, um Aspekte wie Sicherheit, Ergonomie, Brandschutz und Datentechnik von Anfang an zu integrieren.

Mitarbeiterbeteiligung

  • Größere Veränderungen (z. B. Zusammenlegung von Büros, Umstellung auf Open Space) sind oft mit Akzeptanzfragen und Stress behaftet. Eine frühzeitige Einbindung der Beschäftigten in die Planungsprozesse beugt Widerständen und Fehlplanungen vor.

Fremdfirmen und Bauarbeiten

  • Werden externe Handwerker oder Umzugsfirmen beauftragt, muss klar sein, wer für Sicherheit und Schutzmaßnahmen zuständig ist (Unterweisung, Aufsicht, Koordination).

  • Ggf. ist ein Koordinator nach § 8 ArbSchG zu benennen, wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig tätig sind.

Barrierefreiheit

  • Bei Neu- und Umbauten sollte das Thema Inklusion und Zugänglichkeit (z. B. DIN 18040) geprüft werden. Barrierefrei gestaltete Arbeitsräume profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern erhöhen die Sicherheitsreserven für alle.

Kosteneffizienz vs. Sicherheit

  • Ein optimiertes Flächenmanagement kann Kosten sparen, doch Sicherheitsanforderungen (Mindestabstände, Fluchtwege) dürfen nicht reduziert werden. Gutes Facility- und Flächenmanagement integriert Wirtschaftlichkeit und Arbeitsschutz.