Flächenmanagement – Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Ziel ist es, eine klare und frühzeitige Abgrenzung zwischen Leistungen des Generalunternehmers (GU) und der Nutzerseite (Unternehmen/Mieter) im Flächenmanagement herzustellen. Dadurch wird die Planungssicherheit erhöht, Schnittstellenrisiken minimiert und die Verantwortungsverteilung rechtssicher und effizient geregelt.
Ein erfolgreiches Flächenmanagement beginnt mit einer klaren Abgrenzung von GU- und Nutzerausbauten. Nur wenn Verantwortlichkeiten, Kosten und Leistungen eindeutig definiert sind, entstehen nutzungsfreundliche, betriebsbereite Flächen ohne Überraschungen – im Zeit- und Budgetrahmen.
Bei der Planung und Realisierung neuer oder umgebauter Flächen (z. B. Büro-, Labor-, Produktionsflächen) ist es üblich, dass der GU den Basisausbau (Shell & Core, ggf. erweiterten Mieterausbau) realisiert, während nutzerspezifische Anforderungen vom Unternehmen selbst beauftragt und umgesetzt werden.
Diese Trennung muss technisch, zeitlich und finanziell eindeutig geregelt sein.
Abgrenzungskriterien GU vs. Nutzer
Leistungsbereich
GU-Leistung
Nutzerleistung
Wände & Decken
Trennwände nach Standardausbau
Sonderausbauten (Glaswände, Akustiklösungen)
Bodenbeläge
Standardbelag lt. Bauvertrag
Designbeläge, Teppiche, Sonderzonen
Elektro / IT
Grundinstallationen (z. B. Bodenboxen, Kabeltrassen)