Anforderungen an Büromöbel - modern und nachhaltig
Facility Management: Flächenmanagement » Konzeption » Flächenorganisation » Ausrüstungen

AGILES ARBEITEN IST EIN MANAGEMENTANSATZ, DER DIE EFFIZIENZ UND QUALITÄT VON ARBEITSPROZESSEN VERBESSERT UND DIE ZUFRIEDENHEIT DER MITARBEITER FÖRDERT.
Agiles Arbeiten basiert auf regelmäßiger Reflexion und passt sich ständig geänderten Umständen an. Dieser Ansatz führt oft zu einer stärkeren Einbeziehung von Mitarbeitern und einer flacheren Hierarchie. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden agile Arbeitsmethoden immer effektiver und transparenter. Die Digitalisierung fördert auch den Trend zu flexiblen und ortsunabhängigen Arbeitsmöglichkeiten. Die Nutzung von künstlicher Intelligenz und Machine Learning nimmt zu und unterstützt datengestützte agile Arbeitsprozesse.
Systematisierung der Flächenorganisation
Maßnahmen zur Gesundheitsprävention

Modernes Bürodesign
Helle und offene Büroumgebung mit stilvollem Mobiliar.
Zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden sind Maßnahmen zur Gesundheitsprävention notwendig. Bei der Verantwortung des Facility Managements gibt es verschiedene Gesichtspunkte:
Zuständigkeit bereits im Rahmen der Planung und des Neubaus
zuständig erst in der Nutzungsphase
zuständig für alle Arbeitsstätten des Unternehmens (auch beispielsweise für die Produktion)
oder zuständig für einen Teil der Arbeitsplätze (zum Beispiel in den Büros).
Die oberste Unternehmensleitung trägt die zentrale Verantwortung für die Gesundheitsprävention, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter sowohl auf psychischer als auch physischer Ebene stetig zu fördern und zu erhalten.
Betrachtet man diese Anforderung aus der Perspektive einer Fachabteilung oder Arbeitsgruppe, ergibt sich ein klar definierter und konkreter Rahmen. Im Bereich des Facility Managements konzentrieren sich die Maßnahmen hauptsächlich auf das Betreiben und die Instandhaltung der Arbeitsplatzausstattung, was die operative Ebene, also die Facility Services, angeht.
Eine leistungsstarke Facility Management-Organisation bietet jedoch weit mehr. Sie ist an der grundlegenden Gestaltung der Arbeitsplätze im Unternehmen beteiligt, beispielsweise basierend auf einem betrieblichen Masterplan. Dadurch übernimmt sie auch strategische Aufgaben und wird zu einem wichtigen Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, indem sie aktiv an der Gestaltung und Optimierung teilnimmt.
ständig sich verändernde Arbeitsinhalte und -anforderungen,
die Auswirkungen des demographischen Wandels,
die Verlängerung der Lebensarbeitszeit
und den Fachkräftemangel
gut in den Griff zu bekommen. All dies sind große Herausforderungen die in vielen Unternehmen und Organisationen sicherlich über das „normale Aufgabenmaß“ des Facility Managements hinausgehen, aber als Investitionen in die Zukunft der Büroarbeitsplätze notwendig sind.
Verhaltens- und Verhältnisprävention an Büroarbeitsplätzen
Kategorie | Erläuterung |
---|---|
Verhaltensprävention | - Betrifft die betroffenen Personen selbst |
Verhältnisprävention | Betrifft die Gestaltung der Arbeitsbedingungen |
Unabhängig von den organisatorischen Regelungen setzt sich das Facility Management mit den grundlegenden Fragen der Gesundheitsprävention in Bezug auf betriebliche Arbeitsplätze, insbesondere Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, auseinander. Dabei unterscheidet man zwischen zwei grundsätzlichen Kategorien, wie die Tabelle zeigt.
Eine der vielen Möglichkeiten, dieses Thema zu vertiefen, bietet die in der letzten Fußnote genannte Leitlinie. Diese enthält beispielsweise solche Themen, wie:
gesund und wirtschaftlich effektiv gestaltete Arbeit, ggf. Zertifizierungsnachweis
moderne Büromöbel
Anforderungen an Büroeinrichtungen, Büroplanungspraxis
Hilfestellung bei der Auswahl und Beurteilung von Büroarbeitsplätzen
Beschreibung von entsprechenden Dienstleistungen
gültige Vorgaben guter Büroarbeit
individuelle Gestaltung
ergonomische Komponente
funktionierende Arbeitssysteme.
Beispiel Stühle
Ein konkretes Beispiel für die Gestaltung von Büromöbeln ist der Büroarbeitsstuhl. Das nachfolgende Bild zeigt wesentliche konstruktive Maße des Möbels.
Legende zur Tabelle Anforderungen an Büro-Arbeitsstühlen
Die zu dieser Abbildung passende Tabelle definiert die Maßbezeichnungen, zeigt vorhandene Messstellen und listet die Mindestanforderungen an die Maße auf. Mit solchen Produkttabellen lassen sich Möbel im Sinne der beschriebenen Gesundheitsprophylaxe gezielt auswählen.
Es liegt nahe, dass bei diesem Thema eine grundsätzliche Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Stellen wie dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvoll und notwendig ist. Auch eine kontinuierliche externe Beratungsstelle kann hierbei von Vorteil sein.
Anforderungen an Büro-Arbeitsstühle
Maß | Messpunkte | Mindestanforderungen | |
---|---|---|---|
(a) | Mindestverstellbereich der Sitzhöhe | min. 400-510 mm, zulässig: min. 420-510 mm | |
(b) | Mindestverstellbereich der Sitzfläche bei verstellbarer Sitztiefe | Sitzvorderkante bis Vorderkante der Rückenlehnen | min. 50 mm, Der Verstellbereich muss den Maßbereich von 400-420 mm beinhalten. |
(c) | Breite der Sitzfläche | ≥ 450 mm | |
Neigung der Sitzfläche bei nicht verstellbarer Sitzneigung | Zwischen -2° und -7° | ||
(d) | Höhe Oberkante Rückenlehne | Über der Sitzfläche | ≥ 480 mm |
Mindestverstellbereich der Höhe der Lumbalstütze (Lendenwirbelsäulenbereich) | Über der Sitzfläche | min. 170-230 mm | |
(e) | Mindestbewegungsbereich der Rückenlehnenneigung | >15° | |
(f) | Mindestverstellbereich der Höhe der Armlehnen | Über der Sitzfläche | ≥ 100 mm (Zulässig: ≥ 80 mm) |
(g) | Länge der Armauflage | ≥ 200 mm | |
(h) | Breite der Armauflage | ≥ 50 mm | |
(i) | Abstand der Armauflage zur Sitzvorderkante | ≥ 100 mm | |
(j) | Mindesteinstellbereich der lichten Weite zwischen den Armlehnen | Zwischen 460 mm und 510 mm |
Besucherstühle
Maß | Messpunkte | Mindestanforderungen | |
---|---|---|---|
(a) | Sitzhöhe | zwischen 400-500 mm | |
(b) | Tiefe der Sitzfläche bei nicht verstellbarer Sitztiefe | Sitzvorderkante bis Rückenlehnen- vorderkante | zwischen 380-470 mm |
(c) | Breite der Sitzfläche | ≥ 400 mm | |
(d) | Höhe Oberkante Rückenlehne | über der Sitzfläche | ≥ 360 mm |
(e) | Höhe der Armlehnen | über der Sitzfläche | zwischen 200-250 mm |
(f) | Lichte Weite zwischen den Armlehnen | ≥ 460 mm |
Verspannungen vorbeugen

Sitting Ergonomics Dimensions
Measurements for sitting ergonomics, elbow height, and lower leg length.
Wenn man bedenkt, dass es auch Stühle in der Kantine, in Beratungs- und Schulungsräumen, in der Betriebsarztpraxis und sogar Gartenstühle in der betrieblichen Parkanlage gibt, steht das Facility Management vor einer Aufgabe, die möglicherweise anfangs nicht im Fokus stand und die einen erheblichen Aufwand erfordert.
Zum korrekten Sitzen am Büro- und Bildschirmarbeitsplatz gibt es zahlreiche Literatur und Hinweise, wie die folgenden zwei Beispielabbildungen verdeutlichen. Das erste Bild zeigt, wie man Verspannungen vorbeugt. Das zweite Bild unterstreicht, dass die Gestaltung eines Büroarbeitsplatzes auch vom Lebensalter des Mitarbeiters abhängen sollte.
Maße in Abhängigkeit vom Alter

Sitting Ergonomics Dimensions
Measurements for sitting ergonomics, elbow height, and lower leg length.
Man wird dem sicherlich schnell zustimmen. Die Frage ist jedoch, ob am 61. Geburtstag einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters tatsächlich jemand vom Facility Management vorbeikommt, um am Bürostuhl die neuen Einstellungen vorzunehmen?
Die Ausführungen verdeutlichen: Wenn das Facility Management in Unternehmen in die Fragen der Anthropometrie bei der Gestaltung und Instandhaltung von Arbeitsplätzen eingebunden ist, muss es sich entsprechend qualifizieren, um alles korrekt umzusetzen. Das nachfolgende Organigramm stellt einige relevante Zusammenhänge dar.
die in der Bekleidungsindustrie, zum Beispiel bei der Arbeitssicherheitsbekleidung und den Arbeitssicherheitsausrüstungen
sowie bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, Verbraucherprodukten und Arbeitsmitteln gelten.
Eine Erläuterung zum Begriff Perzentil im Zusammenhang mit den Körpermaßen vermittelt das nächste Bild.
Checkliste zur Vermeidung von Anspannungen am Büroarbeitsplatz
Was? | Wie? Wodurch? |
---|---|
Stuhl in der richtigen Sitzhöhe einstellen | Rückenlehne, Armablage, Sitztiefe und Beinstellung oder Beckenkippung |
Tisch | auf die richtige Arbeitshöhe einstellen, dabei auf gerade Sitzhaltung ohne „Buckel“ oder Vornüber-Gebeugthaltung achten. Wichtig ist der Abstand der Beine zur Tischplatte, die eine Handbreite betragen sollte. |
„dynamische Sitzen“ | Die Abwechslung der Sitzhaltung muss leicht möglich sein. Bewegungsfreiheit für Arme, Beine und die Person insgesamtdas „Strecken“ am Arbeitsplatz sollte ungehindert möglich sein. |
Weg zum Arbeitsplatz | nicht über Hindernisse stolpern oder beim Aufstehen gegen Möbel stoßen |
Arbeitsplatzbeleuchtung | Am besten ist die Tageslichtbeleuchtung. Falls dies nicht möglich oder ausreichend ist, sollten die Lampen in Blickrichtung aufgestellt sein. Auf Blendschutz achten. |
Ergonomischer Bildschirm | Der Abstand zwischen dem Bildschirm und der Person sollte 60-80 cm betragen. Der Bildschirm soll eine leichte Neigung und den richtigen Kontrast haben. Dabei kann eine „Kalibrierung“ helfen. |
Ergonomische Tastatur | Lage der Tastatur: die Handauflage auf die Tastatur sollte unverkrampft erfolgen, dabei auf die Handballenablage achten. Eventuell auf Hilfsmittel wie Ballenauflage zurückgreifen. |
Arbeitsklima | Nicht nur das Arbeitsklima zwischen Kolleginnen und Kollegen sollte passen - auch das Raumklima! Die Luftfeuchte soll zwischen 40-60 % liegen, die Temperatur zwischen 21-22 °C liegen. |
Lärm | soll max. 55 db(A) betragen. Trennwände oder große Pflanzen können Raumgeräusche dämmen. |
Farben | Farbenwahl oder Gestaltung der Wände: Die Wirkung der Farben ist bekannt. Blau beruhigt und hilft beim Denkprozess, Rot ist anregend und hilft bei Entscheidungsprozessen. Entscheidend ist nicht die Blendwirkung der Wand, sondern die „richtige“ Farbwahl. Auch Bilder können die gewünschten Effekte hervorrufen. |
Ordnung | Aufgeräumte Arbeitsflächen. Hiermit ist gemeint, dass auf dem Schreibtisch keine allgemeine Ablage oder ähnliches, für mehrere Personen zuständige Ausstattungen steht und dass unnötige Gegenstände weggeräumt werden. |
Schließlich gilt noch: ausreichend Pausen machen, ausreichend trinken, Augen und Körper zwischendurch entspannen und regelmäßig lüften.
An dieser Stelle scheint es zweckmäßig, auf wichtige Vorschriften bei der Gestaltung von Büroarbeitsplätzen hinzuweisen. Bei der Einrichtung von Büroarbeitsplätzen ist speziell - in Anwendung der allgemeinen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - die Bildschirmarbeitsverordnung („Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“, BildscharbV.) konsequent umzusetzen.
Für die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen finden sich insbesondere in diesen Dokumenten Regeln und Hinweise:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Arbeitsstätten-Richtlinien und Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
DIN 4543-1 „Büroarbeitsplätze - Teil 1: Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“
BGI 650, Berufsgenossenschaftliche Information „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze; Leitfaden für die Gestaltung“
DIN 16555 „Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze in Büro- und Verwaltungsgebäuden; Anforderungen, Prüfung“
DIN 12464-1 „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil1: Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“
DIN 5035-7 „Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 7: Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen“
Anmerkung: Die „neue“ Arbeitsstättenverordnung ist gegenüber der Vorgängerversion „weicher“ geworden. Sie überlässt dem Arbeitgeber scheinbar mehr Raum für eigene Lösungen. Tatsächlich liegt er aber nur auf der sicheren Seite hinsichtlich seiner Nachweispflichten entsprechend der Schutzziele des ArbSchG, wenn er sich genau an die geltenden Technischen Regeln und Verordnungen hält. Er hat also nach wie vor die Beweislast.
Zur Orientierung sind hier einige wichtige Dokumente, die im Bedarfsfall helfen können:
Gesetzlich vorgeschriebene nachweisende Dokumente:
Aufzeichnungen über durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen (§ 6 Abs.1 ArbSchG)
Aufzeichnungen über festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 6 Abs.1 ArbSchG)
Aufzeichnungen über durchgeführte gesetzliche Prüfungen (§ 11 BetrSichV)
Aufzeichnungen über Unfälle mit Personenschaden beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (§ 6 Abs.2 ArbSchG)
Unfall- und Schadensanzeigen (§ 18 BetrSichV)
Gesetzlich vorgeschriebene anweisende Dokumente: z.B. für Arbeitsstätten
Flucht- und Rettungsplan (§ 55 ArbStättV):
Rettungswegplan, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne (§ 10 Abs. 2, 3 BeVO)
Lageplan, Grundrisspläne
Brandschutzordnung (Brandabschnitte)
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (§ 10 BImSchV 12)
sowie sämtliche zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften.
Es zeigt sich immer wieder, dass zahlreiche Normen und Richtlinien für die Arbeit des Facility Managers relevant sind. Gleichzeitig wird die Bedeutung eines effizienten Tools für die Regelwerksverfolgung deutlich. Dieses Tool stellt sicher, dass die benötigten Dokumente vorhanden, vollständig und aktuell am richtigen Ort verfügbar sind.
Die bisherigen Ausführungen zum umfangreichen Thema der Arbeitsplatzgestaltung in Unternehmen unterstreichen die Expertise und Fähigkeiten, die im Facility Management für die Planung, Ausstattung und Instandhaltung der Arbeitsplätze erforderlich sind. Es ist nicht möglich, dieses Thema zu ignorieren, insbesondere da der Arbeitsplatz {1400} eines der Hauptprodukte des Facility Managements darstellt.
Effiziente Anpassung von Mietflächen
Veränderungen eines Standortes (Grundstücks oder Gebäudes), um den Geschäftsbedürfnissen zu entsprechen.
Umfasst verschiebbare Wände, die nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden und nicht in der Miete enthalten sind
Umfasst anfängliche Ausbauaktivitäten, um die Fläche an die Bedürfnisse des Nutzers anzupassen
Umfasst keine Gebäudeverbesserungen, feststehende Wände, selbst wenn diese vom Mieter zur Verfügung gestellt werden und dessen Eigentum sind
Anpassung zweckentsprechender Raumgrößen, Einbeziehen von Konferenzflächen/Teeküchen
Verlegung von Trennwänden, Tischler-Dienstleistungen, Malerarbeiten.
Effiziente Raumgestaltung und Anpassung
Das Thema Mieterausbau gehört zum Hauptprodukt Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang gibt die DIN EN 15221 die folgenden Gedankenanstriche zur Gestaltung des Themas vor:
Wir wollen uns an diese Stichpunkte halten, um uns nicht in der Vielfalt der Betrachtungsmöglichkeiten dieses Themas, die schließlich bis hin zu steuerrechtlichen Fragen gehen, zu verlieren.
Die entscheidende Frage aus Sicht des Facility Managements ist doch zunächst:
Gehört das hier in Rede stehende FM zu dem Unternehmen, welches vermietet?
Oder gehört es zu dem Unternehmen, das die Räume gemietet hat?
Da das Facility Management jeweils nur für sein Unternehmen zuständig ist, sollte die Frage im Grundsatz klar sein. Allerdings gibt es im Detail oft Unklarheiten. Um Doppelleistungen, das Auslassen von notwendigen Leistungen oder Streitigkeiten zu vermeiden, müssen die jeweiligen Aufgaben klar zugewiesen werden. Bei der Gebäudereinigung ist dies meistens der Fall. Üblicherweise sind die gemieteten Flächen vom Mieter zu reinigen. Bei Fenstern und beim Winterdienst sind jedoch klare Regelungen im Mietvertrag notwendig. Noch wichtiger werden solche Regelungen, wenn es darum geht, welche Veränderungen der Mieter an der gemieteten Immobilie, also am Eigentum des Vermieters, vornehmen darf.
Damit verbunden ist auch jeweils die grundsätzliche steuerrechtliche Frage, ob die Veränderung der Mietsache im Rahmen des Mieterausbaus
Betriebseinrichtungen
oder das Gebäude betrifft. (Siehe hierzu die Ausführungen im vorhergehenden Kapitel und Anhang 04 Betriebseinrichtungen vs. Gebäude.)
Es gelten diesbezüglich folgende grundsätzliche Regelungen: Ein- und Umbauten, die durch den Mieter durchgeführt werden, müssen in der Bilanz des Mieters aktiviert werden, und zwar,
wenn es sich gegenüber dem Gebäude um selbstständige Wirtschaftsgüter handelt, für welche der Mieter Kostenaufwendungen hatte,
wenn die Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen des Mieters zugerechnet werden
und wenn die Nutzung durch den Mieter zwecks Erzielung von Einkünften sich (erfahrungsgemäß) über mehr als ein Jahr erstreckt.
Es ist unerheblich, ob der Mietereinbau, also das selbstständige materielle Wirtschaftsgut, gegenüber dem Gebäude beweglich oder unbeweglich ist. Ein bewegliches Wirtschaftsgut liegt vor, wenn der Mieter sachrechtlicher Eigentümer von Scheinbestandteilen oder Betriebsvorrichtungen ist.
Definition Mietereinbauten und -umbauten
Der Begriff Mieterausbau oder Mieterumbau hat vor allem eine vertragsrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung. Das Facility Management muss dies berücksichtigen, soweit es relevant ist.
Die fachliche Durchführung der üblichen Leistungen, wie Dienstleistungen und Facility Services, bleibt von diesen Eigentumsverhältnissen unbeeinflusst. Auch die durch die DIN EN 15221 vorgeschlagene Einteilung in die Ebenen Strategie, Taktik und Facility Services bleibt bestehen, selbst wenn das Kerngeschäft auf gemieteter Fläche durchgeführt wird. Dies betrifft vor allem große Mietobjekte, in denen ganze Unternehmen oder deren größere Teile angesiedelt sind.
Es zeigt sich, dass das Facility Management für den Mieter in Mietobjekten sich hauptsächlich auf das Gebäudemanagement, also die Nutzungsphase, konzentriert. Die Aufgaben der Planung, Bauausführung, Vermietung sowie die Schaffung der Gebäude und ihrer Nutzungsflächen sowie die Aufgaben der Modernisierung, des teilweisen Stillstandbetriebs oder der Umnutzung sind hauptsächlich Aufgaben des Gebäudeeigentümers oder dessen Facility Management.
Mietereinbauten und Mieterumbauten
Scheinbestandteile (§ 95 BGB) | Betriebsvorrichtungen (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG) | sonstige Mietereinbauten Durch die ein-bzw. Umbauten entstehen Wirtschaftsgüter oder | bzw. -umbauten beim Mieter entweder materielle immaterielle Wirtschaftsgüter. |
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Immaterielle Wirtschaftsgüter | Materielle Wirtschaftsgüter | ||
Scheinbestandteile sind Sachen, die vorübergehend in das Gebäude eingefügt werden. Dabei ist der Mieter der rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer. | Betriebsvorrichtungen Sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören (§68 Abs. 2 Nr. 2 BewG) und (im Zweifel) dem Betrieb dienen. Sie sind und bleiben auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks oder Gebäudes sind da sie grundsätzlich als eigene selbstständige WG behandelt werden. Sie werden ertragsteuerlich als bewegliche WG behandelt. | Hierbei gibt es keine sachliche Beziehung zum Betrieb des Mieters. Es handelt sich um Maßnahmen, die unabhängig von den Belangen des Mieters hätten sowieso vorgenommen werden müssen, wie zum Beispiel der Einbau einer Heizungsanlage. Differenzierungen 1. Verrechnung mit der Miete: Die Aufwendungen sind mit Mietvorauszahlungen, welche als aktive Rechnungs abgrenzungsposten zu bilanzieren sind. 2. Es erfolgt keine Verrechnung der Aufwendungen: wenn der Mieter den Nutzungsvorteil selbst geschaffen hat, für den er gemäß §5 (2) EStG keinen Aktivposten bilden darf. | Mieter = wirtschaftlicher Eigentümer Differenzierungen 1. Wenn der Anspruch auf Herausgabe gegenüber dem Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages ohne wirtschaftliche Bedeutung ist, da die Sachen nach der Mietdauer wirtschaftlich verschlissen sind. 2. Weil der Restwert abgegolten wird. 3. Weil die Mieter einbauten den besonderen Zwecken des Mieters dienen und nicht mit dem Gebäude in einem Nutzungs- bzw. Funktions zusammenhang stehen.) |