Mitarbeiterbeteiligung im Facility Management
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Schlüssel zur Zufriedenheit und Motivation
Mitarbeiterbeteiligung bei Organisationsveränderungen
Gesetzliche Regelungen sehen die Beteiligung von Mitarbeitern bei Organisationsveränderungen vor. Diese Regelungen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt. Laut BetrVG haben Mitarbeiter bei wesentlichen Änderungen des Betriebs oder des Arbeitsplatzes ein Mitbestimmungsrecht. Dazu zählen die Einführung neuer Arbeitsverfahren, die Verlegung des Betriebs oder die Einführung von Arbeitszeitregelungen. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die geplanten Veränderungen informieren und ihn anhören. Der Betriebsrat äußert dann seine Zustimmung oder Ablehnung zu den geplanten Veränderungen.
Zudem existieren in anderen Bereichen des Arbeitsrechts Regelungen, die die Beteiligung von Mitarbeitern bei Organisationsveränderungen vorsehen. Im Kündigungsschutzgesetz beispielsweise sind Regelungen verankert, die Mitarbeiter bei betriebsbedingten Kündigungen schützen und ihnen ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Sozialplänen geben.